SCHÖNE STEUERBESCHEIDE

SCHÖNE STEUERBESCHEIDE

Über Post vom Finanzamt kann man sich auch mal freuen.

Erwartungsgemäß wurde die Afghanische Kinderhilfe Deutschland e.V. von der Körperschafts- und Gewerbesteuer für die Jahre 2009 bis 2011 freigestellt, so die Bescheide des Finanzamtes vom 23. Mai 2013. Die Freistellung gilt nun bis zum 31.12.2014. Die Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 muss der Verein 2015 einreichen.