{"id":6738,"date":"2024-10-29T19:53:45","date_gmt":"2024-10-29T19:53:45","guid":{"rendered":"https:\/\/dev.akhd.de\/?page_id=6738"},"modified":"2024-10-30T10:07:45","modified_gmt":"2024-10-30T10:07:45","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.akhd.de\/index.php\/ueber-uns\/satzung\/","title":{"rendered":"SATZUNG"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"6738\" class=\"elementor elementor-6738\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-22540a1 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"22540a1\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-79c3527f elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"79c3527f\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n<h1><strong>Afghanische Kinderhilfe Deutschland e.V.<\/strong><\/h1>\n\n<h2><strong>Vereinssatzung<\/strong><\/h2>\n\n<p><strong><em>Fassung vom 12. Dezember 2019<\/em><\/strong><\/p>\n\n<p><strong><em>(Auf Beschluss der Au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung vom 11. Dezember 2019)<\/em><\/strong><\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins<\/strong><\/p>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Seit erfolgter Eintragung ins Vereinsregister f\u00fchrt der Verein den Namen \u201eAfghanische Kinderhilfe Deutschland e.V.\u201c<\/li>\n\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in D\u00fcsseldorf. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n\n<li>Der Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Gesundheitswesens f\u00fcr hilfsbed\u00fcrftige Personen in Afghanistan, insbesondere Kinder, und die F\u00f6rderung der Jugendhilfe f\u00fcr von Not betroffene Kinder in Afghanistan.<\/li>\n\n<li>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch<br \/>\u2013 die effektive Hilfe im Bereich medizinischer Versorgung,<br \/>\u2013 die Ausbildung der von Not betroffenen Kinder in Afghanistan,<br \/>\u2013 die Unterst\u00fctzung \/ Unterhaltung von Kinderkliniken, Krankenh\u00e4usern,<br \/>\u2013 die Errichtung \/ Unterhaltung von schulischen und beruflichen Ausbildungsst\u00e4tten<br \/>in Afghanistan<br \/>\u2013 die Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung<br \/>&gt; von Geh\u00e4ltern f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten;<br \/>&gt; der Anschaffung von medizinischen Ger\u00e4ten und sonstigen Anlageg\u00fctern, die zum Betrieb der Kliniken und Krankenh\u00e4user ben\u00f6tigt werden;<br \/>&gt; der Anschaffung f\u00fcr die Ausstattung der Schulen \/ Ausbildungsst\u00e4tten sowie f\u00fcr Lehrmaterial.<\/li>\n\n<li>Die humanit\u00e4re T\u00e4tigkeit des Vereins erfolgt unparteiisch und ohne politische Zielrichtung.<\/li>\n<\/ol>\n\n<p><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, f\u00f6rdernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen nur nat\u00fcrliche Personen werden. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages. Er ist nicht verpflichtet, die Entscheidung zu begr\u00fcnden. Die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand kann die \/ der Abgewiesene schriftlich anfechten. Dann entscheidet die n\u00e4chste Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit abschlie\u00dfend \u00fcber Annahme oder Ablehnung des Antrags. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist nicht anfechtbar.<\/li>\n\n<li>F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden, die bereit sind, den Vereinszweck ideell und finanziell, durch Rat und Tat zur f\u00f6rdern. F\u00f6rdernde Mitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Der Vorstand entscheidet aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages. Das unter Abs. (1) Ausgef\u00fchrte gilt entsprechend.<\/li>\n\n<li>Der Vorstand kann Pers\u00f6nlichkeiten, die sich im Sinne der Vereinssatzung in besonderer Weise f\u00fcr die in Not geratenen Kinder in Afghanistan engagieren, als Ehrenmitglied vorschlagen. Ehrenmitglieder werden nach Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung benannt. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei. Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.<\/li>\n\n<li>Die Mitgliedschaft endet<br \/>a) durch Tod,<br \/>b) durch Austritt, der nur schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden kann,<br \/>c) durch f\u00f6rmliche Ausschlie\u00dfung, die nur durch Beschluss der<br \/>Mitgliederversammlung erfolgen kann.<\/li>\n\n<li>Von den Mitgliedern sind Beitr\u00e4ge zu entrichten, deren H\u00f6he und F\u00e4lligkeit von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.<\/li>\n\n<li>Bei seinem Ausscheiden aus dem Verein hat ein Mitglied keinen Anspruch bez\u00fcglich des Vereinsverm\u00f6gens.<\/li>\n<\/ol>\n\n<p><strong>\u00a7 4 Vereinsmittel<\/strong><\/p>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n<p><strong>\u00a7 5 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung k\u00f6nnen weitere Organe gebildet werden. Grunds\u00e4tzlich werden alle Vereinsangelegenheiten durch Beschluss der Mitgliederversammlung geregelt, soweit sie nicht durch die Satzung ausdr\u00fccklich dem Vorstand zugewiesen sind.<\/p>\n\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung ist allj\u00e4hrlich, m\u00f6glichst im ersten Kalenderquartal abzuhalten. Sie beschlie\u00dft insbesondere \u00fcber:<br \/>1. Satzungs\u00e4nderungen,<br \/>2. die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie deren Entlastung,<br \/>3. die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<br \/>4. die Ausschlie\u00dfung eines Mitglieds,<br \/>5. die Aufl\u00f6sung des Vereins und die Verwendung seines Verm\u00f6gens,<br \/>6. die Festlegung der Richtlinien f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Vereins gem. dem<br \/>Vereinszweck,<br \/>7. die Genehmigung des Gesch\u00e4fts- und Kassenberichts,<br \/>8. die Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern,<br \/>9. den Aufnahmeantrag von Personen, deren Antrag vom Vereinsvorstand abgelehnt<br \/>wurde und die gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt haben.<\/li>\n\n<li>Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung durch besondere schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung ein. Die Einladung ergeht jeweils an die letzte, dem Vorstand bekannte Anschrift des Mitgliedes und muss mindestens zwei Wochen vor der Versammlung zur Post gegeben werden. Der Vorstand bestimmt die Tagesordnung; jedes Mitglied kann ihre Erg\u00e4nzung bis sp\u00e4testens eine Woche vor der Verhandlung beantragen.<\/li>\n\n<li>In der Mitgliederversammlung ist Vertretung auch bei der Aus\u00fcbung des Stimmrechtes zul\u00e4ssig. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen. \u00dcber die Art der Abstimmung entscheidet der Vorstand; Wahlen erfolgen jedoch, wenn nicht einstimmig, durch Zuruf, schriftlich durch Stimmzettel. Beschl\u00fcsse, durch die Satzung oder der Vereinszweck ge\u00e4ndert werden, und Beschl\u00fcsse \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer Mehrheit von Dreiviertel der erschienenen Mitglieder.<\/li>\n\n<li>Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins sind dem zust\u00e4ndigen Finanzamt anzuzeigen. Satzungs\u00e4nderungen, die die in \u00a7 2 genannten gemeinn\u00fctzigen Zwecke betreffen, bed\u00fcrfen der Einwilligung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes.<\/li>\n\n<li>\u00dcber die Verhandlungen der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Diese Niederschrift muss den Mitgliedern innerhalb von sechs Monaten zug\u00e4nglich sein; Einwendungen k\u00f6nnen nur innerhalb eines Monats, nachdem die Niederschrift zug\u00e4nglich gemacht worden ist, erhoben werden.<\/li>\n\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn mindestens 20% der Mitglieder dies unter Angabe des Grundes und des Zwecks schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand verlangen. Kommt der Vorstand einem solchen Verlangen nicht nach, k\u00f6nnen diese Mitglieder die Mitgliederversammlung selbst einberufen.<\/li>\n<\/ol>\n\n<p><strong>\u00a7 7 Vorstand<\/strong><\/p>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Zu Vorstandsmitgliedern k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins bestellt werden. Die Wahl erfolgt einzeln. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftf\u00fchrer und bis zu drei Beisitzern.<\/li>\n\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins. Den Vorstand im Sinne des \u00a7 26 Abs. 2 BGB bilden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie sind einzeln zur Vertretung des Vereins befugt. Dem stellvertretenden Vorsitzenden obliegt im Innenverh\u00e4ltnis allerdings die Pflicht, von dieser Einzelvertretungsmacht nur im Falle einer Verhinderung des Vorsitzenden Gebrauch zu machen.<\/li>\n\n<li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von einem Jahr gew\u00e4hlt. Die Wiederwahl ist m\u00f6glich. Die jeweils amtierenden Verstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger gew\u00e4hlt sind. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so ist auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschlossenen ein Nachfolger zu w\u00e4hlen.<\/li>\n\n<li>Der Vorstand verwaltet das Verm\u00f6gen des Vereins und hat der Mitgliederversammlung gegen\u00fcber Rechenschaft abzulegen. Der Vorstand ist verpflichtet, einen j\u00e4hrlichen Abschlussbericht der Mitgliederversammlung vorzulegen. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<br \/>1. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der<br \/>Tagesordnung,<br \/>2. Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung,<br \/>3. Vorbereitung des Haushaltsplanes, Buchf\u00fchrung, Erstellung des Jahresberichtes,<br \/>4. Beschlussfassung \u00fcber die Aufnahme von Mitgliedern.<\/li>\n\n<li>Der Vorstand \u00fcbt seine T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Beschl\u00fcsse des Vorstands k\u00f6nnen bei Eilbed\u00fcrftigkeit auch schriftlich oder fernm\u00fcndlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Verfahren schriftlich oder fernm\u00fcndlich erkl\u00e4ren. Schriftlich oder fernm\u00fcndlich gefasste Vorstandsbeschl\u00fcsse sind schriftlich niederzulegen und von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.<\/li>\n<\/ol>\n\n<p><strong>\u00a7 8 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von Dreiviertel der Mitglieder beschlie\u00dfen.<\/li>\n\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an den Verein \u201eAfghanischer Frauenverein e.V.\u201c der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr mildt\u00e4tige Zwecke entsprechend seinem eigenen Zweck zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Afghanische Kinderhilfe Deutschland e.V. Vereinssatzung Fassung vom 12. 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